Ein Berater ist zwar nicht verpflichtet, bei jedem in der steuerlichen Literatur angesprochenen Problem eine verbindliche Auskunft der Finanzbehörde einzuholen. Die Pflicht zur Empfehlung zur Einholung einer verbindlichen Auskunft besteht aber jedenfalls dann, wenn eine steuerliche Unsicherheit erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Mandanten hat und diese Unsicherheit nicht auf anderem Wege auszuräumen ist.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge