Nach der Herkunft der finanziellen Sanierungsmittel kann zwischen Maßnahmen der finanziellen Innensanierung und Maßnahmen der finanziellen Außensanierung unterschieden werden.

Der finanziellen Innensanierung sind alle innerbetrieblichen Maßnahmen zuzuordnen, die zu einer Kapitalfreisetzung führen und die Illiquidität oder Überschuldung abwenden und somit eine Voraussetzung darstellen, um die Rückkehr des Unternehmens in das finanzielle Gleichgewicht zu ermöglichen. Exemplarisch ist hier zu nennen:

  • der Verkauf von betriebsnotwendigen Vermögen im Rahmen einer Sale-and-lease-back-Transaktion oder
  • die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögen, wie z. B. von Wertpapieren, unbebauten Grundstücken oder ungenutzten Maschinen.

Außerdem ist eine Selbstsanierung aus Gewinnen der finanziellen Innensanierung zuzuordnen. Eine Innensanierung aus Gewinnen ist allerdings nicht als rein finanzielle Sanierungsmaßnahme anzusehen, da steigende Gewinne i. d. R. insbesondere auf die Umsetzung von leistungswirtschaftlichen Maßnahmen und damit nicht ausschließlich auf finanzwirtschaftliche Handlungen zurückzuführen sind.

Zur finanziellen Außensanierung sind alle sanierungsbezogenen Maßnahmen zu zählen, die mit der Zuführung von Kapital durch externe Kredit- oder Eigenkapitalgeber einhergehen. Die Kapitalzuführung von außen ist beispielsweise durch eine Eigenkapitalerhöhung bestehender oder neuer Gesellschafter oder durch Aufnahme eines Sanierungskredites möglich.

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