Nach dem Kriterium der Fristigkeit bzw. der Dauer der Wirkung der finanziellen Sanierungsmaßnahmen kann zwischen kurzfristigen und langfristigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden.

Als kurzfristige Sanierungsmaßnahme ist bspw. die Gewährung eines Überbrückungskredits zu nennen. Eine finanzielle Sanierung mit Hilfe einer ordentlichen Kapitalerhöhung oder der Begebung einer Anleihe resp. einer Schuldverschreibung ist dagegen i. d. R. eher langfristig angelegt. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass kurzfristig angelegte Sanierungsmaßnahmen meistens nicht zur nachhaltigen Bewältigung einer Unternehmenskrise geeignet sind. Zudem ist es schwierig, zwischen den beiden Ausprägungsformen "kurz- und langfristig" eine präzise Zeitgrenze zu definieren.

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