Es handelt sich um Folgeänderungen aus den Vorgaben der EU-Transparenz-RL. Deutschland muss Verstöße gegen die gesetzlichen Dokumentationspflichten entsprechend sanktionieren.

 
Hinweis

Sanktionierung einer Tochtergesellschaft

Auf Ebene einer Tochtergesellschaft als nachrangige Dokumentationsverpflichtete ist eine entsprechende Sanktionierung rechtlich problematisch, da die Tochtergesellschaft regelmäßig die Informationen der Konzernspitze nicht besitzt. Dieses Argument wurde von Deutschland bereits im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene vorgebracht, konnte jedoch gegen die 27 anderen Staaten nicht durchgesetzt werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Sanktion von ursprünglich 5.000 EUR auf 10.000 EUR angehoben.

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