Auf entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen kann die Finanzverwaltung in eigenem Ermessen einen Besteuerungszeitraum festsetzen, der länger ist als ein Kalendermonat. Der neue Steuerzeitraum muss jedoch am ersten Tag eines Kalendermonats beginnen und am letzten Tag eines der darauf folgenden Kalendermonate enden. Auch in diesem Fall müssen die Erklärungen spätestens am 20. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Bei Einfuhren muss die EUSt nicht vorab an die Zollbehörde entrichtet werden, sondern kann gleichzeitig in der Voranmeldung angemeldet und als Vorsteuer abgesetzt werden. Diese Erlaubnis kann von der Finanzbehörde widerrufen werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht oder nicht vollständig nachkommt.Seit dem 1.2.2019 können Kraftstoffimporteure die EUSt in der Voranmeldung erklären und als Vorsteuer abziehen, wenn sie eine Sicherheit nach dem Liquid Fuel Act gestellt haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge