Abschnitt A
Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1)
I. Handwerk
3. |
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede 7,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Beschlag- und Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen. |
4. |
Buchbinderei: 5,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Buchbindearbeiten aller Art ausführen. |
6. |
Elektroinstallation: 9,1 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
7. |
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. |
8. |
Friseure: 4,5 % des Umsatzes Damenfriseure, Herrenfriseure sowie Damen- und Herrenfriseure. |
9. |
Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 % des Umsatzes Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrage anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen. |
10. |
Glasergewerbe: 9,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten. |
11. |
Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten. |
12. |
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
13. |
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
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14. |
Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. 2Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen. |
15. |
Putzmacherei: 12,2 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. 2Nicht dazu gehört die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz. |
16. |
Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren. |
17. |
Schlosserei und Schweißerei: 7,9 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen. |
18. |
Schneiderei: 6,0 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
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19. |
Schuhmacherei: 6,5 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren. |
20. |
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen, einschließlich der Reparaturarbeiten. |
21. |
Stuckateurgewerbe: 4,4 % des Umsatzes Handwerksbetriebe, die Stuckateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen. |
22. |
Winder... |
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