BMF, 4.4.2014, IV D 3 - S 7155 - a/07/10002

Lieferungen von Luftfahrzeugen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG und von Wasserfahrzeugen i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Anwendung des EuGH-Urteils vom 19.7.2012, Rs. C-33/11, HFR 2012 S. 1016, Folgendes:

 

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Abschnitt 8.1 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010 (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 20.3.2014, IV D 2 – S 7101-a/14/10001 (2014/0236123), BStBl 2014 I S. 603, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

    2Die Lieferung eines Wasserfahrzeuges im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt, der das Wasserfahrzeuge zum Zweck der Überlassung an einen Betreiber eines Seeschiffes oder die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu deren ausschließlicher Nutzung erwirbt und diese Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht und vom liefernden Unternehmer nachgewiesen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 19.7.2012, C-33/11, HFR 2012 S. 1016).”

  2. Der bisherige Satz 2 wird neuer Satz 3 und wie folgt gefasst:

    3Die Steuerbefreiung kann sich nicht auf Umsätze auf den vorhergehenden Stufen erstrecken (vgl. EuGH-Urteile vom 14.9.2006, C-181/04 bis C-183/04, EuGHE I S. 8167 , und vom 19.7.2012, C-33/11, HFR S. 1016).”

  3. Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden neue Sätze 4 bis 8.
 

II. Aufhebung eines BMF-Schreibens

Das BMF-Schreiben vom 24.1.2008, IV A 6 – S 7155-a/07/0002 (2008/0034161), BStBl 2008 I S. 294, wird aufgehoben.

 

III. Anwendungsregelung

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 2

UStG § 8;

UStAE Abschn. 8.1 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2014, 801

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