Gibraltar liegt an der Südspitze der iberischen Halbinsel und vollständig von Spanien umgeben. Die rund 32.000 Einwohner sind britische Staatsbürger, Gibraltar ist ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs, allerdings nicht Bestandteil der EU. Zwar ist die früher bestehende Steuerfreiheit für Kapitalgesellschaften in der Zwischenzeit durch eine 10 % Körperschaftsteuer ersetzt worden, doch ist das Land immer noch ein beliebter Standort, um Gelder zu parken.[1] Der Finanzsektor hat dementsprechende Bedeutung. Wie andere Steueroasen ist auch Gibraltar in den letzten Jahren unter den Druck der EU geraten. In Bezug auf Deutschland hat sich dies in einem Auskunftsabkommen niedergeschlagen.[2] Wie bei den übrigen britisch dominierten Steueroasen bleibt abzuwarten, wie sich der nunmehr abgeschlossene BREXIT auf Gibraltar letztlich auswirken wird.

[1] Siehe auch Obenhaus, in Wassermeyer, DBA, Art. 3 DBA Gibraltar Rz. 11; etwas älter Martens, Steuereffiziente Planung mit Gibraltar, IWB 2008 S. 717.
[2] DBA Gibraltar, Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Gibraltar über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in der Fassung vom 13.8.2009 (BGBl. 2010 II S. 985), in Kraft getreten am 4.11.2010 (BGBl. 2011 II S. 535); siehe auch Obenhaus, in Wassermeyer, DBA, DBA-Gibraltar, Art. 1 ff.

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