BMF, 7.3.2013, IV C 6 - S 2134-a/07/10003

Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-EmissionshandelsgesetzTEHG) vom 8.7.2004 (BGBl 2004 I Seite 1578)

Bezug: BMF-Schreiben vom 6.12.2005 (BStBl 2005 I S. 1047)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rdnr. 16 wie folgt geändert und folgende Rdnr. 16a in das BMF-Schreiben vom 6.12.2005 (BStBl 2005 I S. 1047) eingefügt:

„16 Stehen am Bilanzstichtag sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zur Verfügung, ist die Verbrauchsfolge zur Bestimmung des Endbestands anhand der bei einer Transaktion anzugebenden ID-Nummer (z.B. Seriennummern der Emissionszertifikate oder Registernachweis) zu bestimmen.
   
16a Ist die Verbrauchsfolge nicht feststellbar, ist davon auszugehen, dass zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zuerst die unentgeltlich erworbenen Emissionsberechtigungen eingesetzt werden.”

Diese Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Einkommensteuer – (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1;

TEHG

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 275

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