Bei mehreren Kunden von Herrn Krüger haben Betriebsprüfungen stattgefunden. Die Betriebsprüfer haben Kontrollmitteilungen gefertigt und an das Finanzamt von Herrn Krüger gesandt. Aufgrund der Kontrollmitteilungen meldet sich das Finanzamt bei Herrn Krüger und verlangt von ihm, dass er seine Umsätze nach Kunden aufgeschlüsselt mitteilen soll. Nach eingehender Durchsicht seiner Unterlagen stellt er fest, dass er einen Umsatz von 5.950 EUR (= 5.000 EUR zuzüglich 950 EUR Umsatzsteuer), den er bar erhalten hatte, nicht in seiner Buchführung erfasst hat.

Herr Krüger gibt über diesen Betrag eine Nacherklärung ab. Im Rahmen der Korrektur seiner Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bucht Herr Krüger wie folgt:

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein 5.950 8400/4400 Erlöse 19 % USt 5.950

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