Betriebliche Schuldzinsen von Kontokorrentdarlehen und Betriebsmitteldarlehen können bis zu einem Betrag von 2.050 EUR pro Jahr uneingeschränkt abgezogen werden. Betragen die Zinsen pro Jahr nicht mehr als 2.050 EUR, kann auf die Berechnungen demnach grundsätzlich verzichtet werden.

Aber: Auch wenn die Berechnung von Über- und Unterentnahmen im laufenden Jahr nicht notwendig ist, weil die Zinsen unter dem Sockelbetrag liegen, sollten diese trotzdem vorgenommen werden. Denn: Sollten in Folgejahren höhere Zinsen anfallen, werden die Entnahmen und Einlagen aller Vorjahre benötigt.

Wer bilanziert, erfasst im Rahmen seiner doppelten Buchführung ohnehin alle Entnahmen und Einlagen. Über- und Unterentnahmen lassen sich aus der Bilanz immer ableiten.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sollten – notfalls handschriftlich – ebenfalls alle Entnahmen und Einlagen erfasst werden. Bei einer EDV-Buchführung sollten Bankkonten und ggf. auch die Kasse vollständig gebucht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Entnahmen und Einlagen erfasst werden.

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