Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgrenzung zwischen gewillkürtem Betriebsvermögen und (notwendigem) Hoheitsvermögen bei einem Betrieb gewerblicher Art

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Blockheizkraftwerk das in der Bilanz des Eigenbetriebes ausgewiesen ist, kann, soweit die objektiven Voraussetzungen vorliegen, zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Betriebes gewerblicher Art gtehören.

 

Normenkette

KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1, 5, § 8 Abs. 3 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 27.06.2001; Aktenzeichen I R 83/00)

 

Gründe

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zum steuerlichen Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art oder zum Hoheitsvermögen gehört und deshalb bei der Körperschaftsteuer(KSt)-Festsetzung verdeckte Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin (Klin.) unterhält den Eigenbetrieb "Stadtwerke", der die Stadt und umliegende Gemeinden mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser versorgt.

Im Streitjahr 1989 errichteten die Stadtwerke im Betriebsgebäude des Klärwerks ein BHKW mit einem Modul. Gleichzeitig wurde die veraltete Heizkesselanlage des Klärwerks gegen eine neue Anlage ausgetauscht. Hierfür wurde am 7. August 1989 eine Baugenehmigung erteilt.

Die Stadtwerke und der Hoheitsbetrieb "Abwasserbeseitigung" haben im Zusammenhang mit dem BHKW folgendes vereinbart:

  • Die Stadtwerke dürfen ein Gebäude des Hoheitsbetriebes für die von ihr errichteten Wärmeversorgungsanlagen nutzen und zahlen hierfür ein - einmaliges - Nutzungsentgelt.
  • Der Hoheitsbetrieb liefert den Stadtwerken Faulgas aus dem Klärprozess zu einem erdgasäquivalenten Preis. Bei nicht ausreichendem Anfall bzw. unzureichender Qualität des Faulgases wird aus der von den Stadtwerken zusätzlich erstellten Erdgasleitung Erdgas verwendet.
  • Die Stadtwerke versorgen ihrerseits den Hoheitsbetrieb mit Wärme (Fernwärmeversorgungsvertrag vom 9. November 1989) und - auf der Grundlage eines hierfür typischen Vertrages - mit Strom. Eine gesonderte Vereinbarung über die Verwendung des BHKW-Stromes - der ohnehin nur ca. 15 % des Bedarfs des Hoheitsbetriebes decken würde - besteht nicht.
  • In einem Prospekt der Stadtwerke bzw. des Herstellers wird zu dem BHKW folgendes ausgeführt:

    "Zielsetzung

    Im Rahmen energiesparender Maßnahmen beauftragten die Stadtwerke den Bau eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für das Zentralklärwerk. Mit diesem inzwischen in Betrieb genommenen BHKW auf dem Grundstück des Städtischen Klärwerkes ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer integrierten Energieversorgung vollzogen, wie sie von den Stadtwerken seit mehreren Jahren angestrebt wird.

    Anlagekonzept

    Mit dem neuen BHKW können die im Städtischen Klärwerk anfallenden Faulgase für die Energiegewinnung genutzt werden. So ist es möglich geworden, über die Wärmeversorgung der Kläranlagen hinaus die Energieversorgung im Bereich der Stadtwerke weiter zu optimieren. Diese Art der Nutzung regenerativer Energiequellen ist eine Bereicherung des BHKW-Programmes der Stadtwerke. Durch die Konzeption einer integrierten Energieversorgung leisten die Stadtwerke einen wichtigen regionalen Beitrag zur Bewältigung künftiger globaler energiewirtschaftlicher Probleme.

    Gasbetriebene BHKW sind gerade für Klärwerke ein nahezu idealer Energielieferant. Denn durch die Kombination Klärwerk / BHKW können die im Klärwerk ohnehin entstehenden Faulgase für die Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme im BHKW eingesetzt werden. Gerade diese Energieformen werden aber im Klärwerk zur Beheizung der Faultürme (Wärme) und zum Eigenbedarf (Licht, Steuerelektronik, elektrische Pumpen) benötigt.

    Betriebssicherheit

    Die im Faulprozess anfallenden Gase werden zur primären Brennstoffversorgung der BHKW-Einheit und der Kesselanlage herangezogen. Zur Sicherstellung des Betriebes bei nicht ausreichender Klärgasmenge oder gestörter Gaszufuhr werden das BHKW-Modul und der Kessel unabhängig voneinander auf den sekundären Energieträger Erdgas umgeschaltet. Zur Absicherung der Wärmeversorgung des Klärwerkes bei einem Ausfall des BHWK wurde im Zuge der Baumaßnahmen die veraltete Heizkesselanlage des Klärwerkes gegen eine neue Anlage mit zwei Gasstrassen ausgetauscht. Vorrangig werden aber beide Anlagen mit Faulgas betrieben, um das unwirtschaftliche Abfackeln dieser Gase zu vermeiden".

    Die Stadtwerke haben das BHKW dem Betriebszweig Fernwärmeversorgung zugeordnet. Neben diesem BHKW betreiben die Stadtwerke weitere BHKWs (Hallenbad).

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung (Bp.) für den Zeitraum 1985 bis 1989 kam der Betriebsprüfer zu dem Ergebnis, dass die Abwasserentsorgung auch in der Gestaltung mit dem BHKW hoheitlich erfolge. Das BHKW sei Hoheitsvermögen der Gemeinde. Hieraus ergebe sich steuerrechtlich in Höhe der Planungskosten und der Absetzung für Abnutzung (AfA) - insgesamt ... DM - eine verdeckte Gewinnausschüttung - vGA -. Dies führt u. a. zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer(GewSt)-Rückstellung, die der Prüfer mit insgesamt ... DM berechnete. Das Finanzamt (FA) folgte den Feststellungen des Prüfers ...

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