Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR.[1]

Ein Erwerber der Steuerklasse II oder III (Ausnahme: Lebenspartner) kann Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000 EUR steuerfrei erwerben.

 
Wichtig

Beschränkung der Freibeträge

Die Freibeträge gelten nicht für Gegenstände, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören, für Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.

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