Ein Freiberufler aus Köln unternimmt eine Geschäftsreise nach Berlin. Er fliegt morgens nach Berlin und am Abend wieder zurück. Für den Hin- und Rückflug zahlt er 178,50 EUR. Während des Fluges erhält er (ohne zusätzliche Berechnung) jeweils ein belegtes Sandwich mit einem Getränk. Die Situation sieht wie folgt aus:

 
Kosten insgesamt (brutto) 178,50 EUR
abzüglich Frühstück (28,00 EUR × 20 % =) - 5,60 EUR
abzüglich Abendessen (28,00 EUR × 40 % =) - 11,20 EUR
Kosten für den Flug (brutto) 161,70 EUR
Vorsteuerabzug für den Flug 25,81 EUR
Kosten für den Flug (netto) 135,89 EUR
Vorsteuer aus den Verpflegungskosten von 16,80 EUR 2,69 EUR

Der Gesamtbetrag ist somit wie folgt zu buchen:

25,81 EUR + 2,69 EUR = 28,50 EUR auf das Konto Vorsteuerabzug

16,80 EUR : 1,19 = 14,11 EUR auf das Konto Privatentnahme

135,89 EUR auf das Konto Reisekosten/Fahrtkosten Unternehmer

Zusätzlich kann der Unternehmer eine Verpflegungspauschale i. H. v. 14 EUR geltend machen, weil er mehr als 8 Stunden auswärts tätig ist.

Wichtig! Der Unternehmer, der selbst auswärts tätig wird, kann seinen Flug regelmäßig nicht ohne "Snack" buchen. Bei Online-Buchungen gibt es keine Möglichkeit, den Snack als Einzelleistung abzubestellen. Somit muss der Unternehmer die Beförderungskosten kürzen, wenn es sich bei dem Snack um eine Mahlzeit handelt.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4673/6673 Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten 135,89      
1800/2100 Privatentnahmen 14,11      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 28,50 1200/1800 Bank 178,50
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4674/6674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand 14,00 1890/2180 Privateinlagen 14,00

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