Rz. 172

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
  • Rückzahlungsbetrag oder
  • bei langfristigen Verbindlichkeiten: Barwert (IFRS 9.5.3.1).

Abgezinster (ausgenommen verzinsliche oder auf Anzahlung/Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten) Nennbetrag bzw. voraussichtlich dauernd höherer Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Es gibt widersprüchliche Urteile zur Frage ob am Zinssatz in Höhe von 5,5 % für die Abzinsungerhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen.[1]
 

Rz. 173

 
Fremdwährungsverbindlichkeiten Umrechnung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs; bei Laufzeit <= 1 Jahr ohne Beachtung Anschaffungskosten- und Vorsichtsprinzip (§ 256a HGB).
  • Die Umrechnung erfolgt zum Kassakurs der Erstbewertung.
  • Die Folgebewertung erfolgt zum höheren Stichtagswert.
  • Gewinne/Verluste, die noch nicht realisiert wurden, sind erfolgswirksam zu erfassen (IAS 21.21, 23a, 28).
Anschaffungskostenprinzip; nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge