Leasing-Sonderzahlung

Grundsätzlich muss die Leasing-Sonderzahlung beim Leasing-Nehmer als "aktiver RAP" und beim Leasing-Geber als "passiver RAP" bilanziert und auf die Grundmietzeit verteilt werden.

Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verteilung nach der Zinsstaffelmethode zugelassen (BMF, Schreiben v. 13.12.1973).

Mit diesem Excel-Tool können Sie einfach und bequem ermitteln, wie die Leasing-Sonderzahlung anhand der Zinsstaffelmethode auf die Grundmietzeit zu verteilen ist.

Disagio bei Tilgungsdarlehen

Die Abschreibung eines Disagios richtet sich danach, ob das Darlehen ein Fälligkeits- oder ein Tilgungsdarlehen ist.

Fälligkeitsdarlehen: Das Darlehen ist bei Fälligkeit in einem Betrag zurückzuzahlen. Während der Laufzeit steht es daher stets in voller Höhe zur Verfügung. Das Disagio ist als Entgelt für die Nutzung des Darlehens in gleichen Beträgen abzuschreiben. Es ist daher als planmäßig linear abzuschreiben.

Tilgungsdarlehen: Die Darlehenssumme verringert sich laufend um die Tilgungsbeträge. Entsprechend nimmt auch das Disagio als Nutzungsentgelt ab. Nimmt das Darlehen jährlich um den gleichen Tilgungsbetrag ab, verringert sich das Disagio ebenfalls jährlich um gleiche Differenzbeträge.

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