Steuerlich ist der Rechnungsversand mit E-Mail möglich, sofern der Empfänger zustimmt. Rechnung und E-Mail (unter den o. g. Voraussetzungen)[1] sind zu archivieren. Datensicherheit i. S. d. Datenschutzgesetzes ist mit der einfachen E-Mail nicht gegeben, kann aber mit der DE-Mail sichergestellt werden.

[1] S. Abschnitt Tz. 2.3 "Was bei der Speicherung beachtet werden muss".

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