Die Prozesskostenrechnung ist keine völlig neue, eine totale Umorientierung der Kostenrechnung auslösende Gesamtkonzeption. Sie umfasst vielmehr eine integrierte Methodik, die letztlich darauf abzielt, sämtliche Kosten konsequent kapazitäts-, prozess- und produktorientiert zu erfassen, zu kalkulieren, zu verrechnen und zu steuern. Die Prozesskostenrechnung ist insbesondere dazu geeignet, Tätigkeits- bzw. Leistungsspektren in den Dienstleistungsbereichen zu zeigen und ihren Produktbezug aufzudecken. Diese Erkenntnis ist nicht neu, da in jedem Unternehmen ein verhältnismäßig großer Teil der sogenannten indirekten Bereiche direkten Produktbezug aufweist.

Die Prozesskostenrechnung sollte in der Fertigungsindustrie weiterhin in Kombination mit der Grenzplankostenrechnung eingesetzt werden, die die konsequente Differenzierung von fixen und proportionalen Kosten verfolgt und auf Basis von Bezugsgrößen die Kostensätze des Fertigungsbereichs ermittelt.

Kostenverteilungen und Kostenumlagen werden in der Prozesskostenrechnung vermieden. Sie ist dazu geeignet, auch die Gemeinkosten detailliert und verursachungsgerecht den Kalkulationsobjekten zuzuschlagen. Pauschale Kostenzuschläge werden konsequent abschafft.

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