Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, anderen Wertpapieren wie Anleihen, aber auch Gewinne aus Termingeschäften werden nach § 20 Abs. 2 EStG unter Anwendung des Abgeltungsteuersatzes von höchstens 25 % besteuert.

Betroffen von dieser Regelung sind die Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.[1] Für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, oder Termingeschäfte, bei denen der Erwerb des Rechts vor diesem Stichtag erfolgte, findet § 23 EStG weiterhin Anwendung. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die z. B. ihre Aktien vor diesem Stichtag erworben haben, diese steuerfrei veräußern können.[2]

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