Merkmal Erwartete/erlaubte Ausprägung(en) NIL-Wert
Name des Gesellschafters Freitext Nein
Gesellschafterschlüssel, unternehmensbezogenes/betriebsinternes Zuordnungsmerkmal Freitext Nein
Gesellschaftergruppe {Vollhafter; Teilhafter} Nein
Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB) positive ganzzahlige Werte Nein
13-stellige Steuernummer des Gesellschafters 13 Ziffern, keine Sonderzeichen Ja
steuerliche IDNr. 11 Ziffern, keine Sonderzeichen Ja
Rechtsform des Gesellschafters {natürliche Person – Privatvermögen; natürliche Person – Betriebsvermögen; Personengesellschaft; Körperschaft} Ja
Beteiligungsschlüssel Gesellschafter

Zähler: max. 11 Ziffern, ganzzahlig {0–9}

Nenner: max. 11 Ziffern, ganzzahlig {1–9}
Nein
Sonderbilanz benötigt? {Ja; Nein} Nein
Ergänzungsbilanz benötigt? {Ja; Nein} Nein

Tab. 1: Stammdatenmodul, Angaben

Gesellschafterschlüssel: Dieser dient der Zuordnung der Kapitalkontenentwicklung sowie der Zuordnung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen zum jeweiligen Mitunternehmer. Konsequenz ist, dass diese Position nicht mit dem NIL-Wert übermittelt werden darf. Es müssen alle Mitunternehmer im Rahmen der ERiC-Prüfungen eindeutig zu identifizieren sein.

Gesellschaftergruppe: Hier ist als Merkmal eine der Optionen "Vollhafter" oder "Teilhafter" auszuwählen. Durch diese Auswahl wird bestimmt, welche von 2 möglichen Varianten der Kapitalkontenentwicklung verwendet wird.

Beteiligtennummer: Über diese Beteiligtennummer wird eine Verbindung in das Gewinnfeststellungsverfahren hergestellt. D. h., dass die entsprechende Angabe in Anlage FB hiermit übereinstimmen muss. Jeder Beteiligte erhält eine eindeutige Nummer, die während der gesamten Beteiligungsdauer beibehalten wird und nach Ausscheiden aus der Personengesellschaft nicht neu vergeben werden darf.

Identifikationsmerkmal: Als Identifikationsmerkmale des Mitunternehmers ist die 13-stellige Steuernummer anzugeben und, falls es sich um eine natürliche Person handelt, die steuerliche Identifikationsnummer.[1]

Beteiligungsschlüssel: Als Beteiligungsschlüssel ist der Anteil des jeweiligen Mitunternehmers am Kapital der Gesellschaft (auch bei abweichender Gewinnverteilungsquote) durch Angabe von Zähler und Nenner darzustellen. Maßgeblich ist bei bestehenden Beteiligungen die Quote am Stichtag, bei unterjährigem Ausscheiden eines Mitunternehmers ist dessen Kapitalanteil zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung anzugeben. Die Summe der Beteiligungsquoten über alle Mitunternehmer muss den Wert "1" erreichen.

Abgaben zu Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Bereits bei der Übermittlung der Stammdaten ist anzugeben, ob für einen der Mitunternehmer eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt wird. Wird später mit dem Jahresabschluss eine nicht angekündigte Sonder- oder Ergänzungsbilanz übermittelt, kann diese nicht automatisch zugeordnet werden. Wird die angekündigte Sonder- oder Ergänzungsbilanz nicht übermittelt, findet keine Verarbeitung der übrigen E-Bilanz-Daten statt, solange ihr Eingang nicht verzeichnet wird.

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