Zahlt der Gesellschafter für die ihm zugewendete Leistung, z. B. private Nutzung des Pkw der Personengesellschaft, ein angemessenes marktübliches (Sonder-)Entgelt, unterliegt dieses der Umsatzsteuer. Das Entgelt kann auch durch eine rein buchungstechnische Belastung des Betrags auf dem Privatkonto des Gesellschafters erfolgen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Belastung des Gesellschafter-Privatkontos

Die ABC-Möbelhandels-OHG liefert ihrem Gesellschafter B eine Polstergarnitur und berechnet:

 
Polstergarnitur geliefert 10.000 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer +1.900 EUR
Gesamt 11.900 EUR

Der hier abgerechnete allgemein übliche Verkaufspreis wird vereinbarungsgemäß dem Gesellschafter-Privatkonto bei der OHG belastet.

Es liegt ein Leistungsaustausch vor. Beim Gesellschafter tritt durch Zustimmung der Minderung seines Guthabens auf dem Gesellschafterkonto wie bei tatsächlicher Zahlung eine Vermögensminderung ein.

[1] Abschn. 10.7 Abs. 1 Satz 5 Beispiel 1 UStAE.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge