Zahlt der Gesellschafter für die ihm zugewendete Leistung, z. B. private Nutzung des Pkw der Personengesellschaft, ein angemessenes marktübliches (Sonder-)Entgelt, unterliegt dieses der Umsatzsteuer. Das Entgelt kann auch durch eine rein buchungstechnische Belastung des Betrags auf dem Privatkonto des Gesellschafters erfolgen.[1]
Belastung des Gesellschafter-Privatkontos
Die ABC-Möbelhandels-OHG liefert ihrem Gesellschafter B eine Polstergarnitur und berechnet:
Polstergarnitur geliefert | 10.000 EUR |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | +1.900 EUR |
Gesamt | 11.900 EUR |
Der hier abgerechnete allgemein übliche Verkaufspreis wird vereinbarungsgemäß dem Gesellschafter-Privatkonto bei der OHG belastet.
Es liegt ein Leistungsaustausch vor. Beim Gesellschafter tritt durch Zustimmung der Minderung seines Guthabens auf dem Gesellschafterkonto wie bei tatsächlicher Zahlung eine Vermögensminderung ein.
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