Gärtnerei ist bei hobbymäßigem Betrieb, also aus privater Neigung, Liebhaberei. Darüber hinaus liegt Liebhaberei bei einem Gartenbetrieb auch dann vor, wenn er über einen Zeitraum von 20 Jahren einen Verlust erwirtschaftet, der bis zum geplanten Renteneintrittsalter des Betriebsinhabers nicht ausgeglichen werden kann und nur die übrigen positiven Einkünfte des Betriebsinhabers die Fortsetzung des verlustbringenden Pflanzenbetriebs ermöglichen.[1]

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