Als Kostenträger kommen Produkte, Dienstleistungen oder einzelne Aufträge infrage. Ziel der Kostenträgerrechnung ist das Kalkulieren eines Preises. Kalkulationsbasis sind die für das Erstellen der Leistung entstandenen Kosten.

Die Einzelkosten werden direkt aus der Kostenartenrechnung in die Kostenträgerrechnung übernommen. Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger zuzurechnen sind, also die Gemeinkosten, müssen gesondert behandelt werden. So sind Kosten für eine Vertriebsmitarbeiterin, die für den Vertrieb mehrerer Produkte zuständig ist, nur durch das aufwendige Erfassen der für jedes Produkt benötigten Arbeitszeit verursachungsgerecht auf ein Produkt zu verteilen. Und selbst dann bleiben nicht verteilbare Bestandteile wie etwa die Fahrtzeiten zum Kunden übrig. Hier setzen die Kalkulationsverfahren an.

Je nachdem, ob das Verfahren die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten berücksichtigt oder nicht, unterscheidet man zwischen Divisions- und Zuschlagskalkulation. Bei der Divisionskalkulation werden die Gesamtkosten ohne Differenzierung von Einzel- und Gemeinkosten auf die Kostenträger umgelegt. Im Gegensatz zur Divisionskalkulation werden bei der Zuschlagskalkulation Einzel- und Gemeinkosten getrennt erfasst. Die jeweiligen Gemeinkosten werden in der Kostenstellenrechnung (im Betriebsabrechnungsbogen) ermittelt. Die Gemeinkostenart wird in Relation zur Einzelkostenart gesetzt; daraus werden prozentuale Zuschlagssätze ermittelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge