Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
GewStG | Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen sog. Gewerbesteueroasen zu ergreifen. Mit der gezielten Verlagerung von Betriebseinnahmen, insbesondere von Lizenzeinnahmen, in Gemeinden mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz wird die Gesamtbelastung mit Gewerbesteuer im Konzernverbund deutlich reduziert. Dies geht zulasten der Gemeinden, welche höhere Hebesätze aufweisen, da sie entsprechende Infrastruktur für die aktiv tätigen Gewerbebetriebe vorhalten. | Länderinitiative im Bundesrat v. 4.11.2016. Entschließung des Bundesrats v. 16.12.2016. Es ist keine gesetzgeberische Umsetzung erfolgt. |
|||
Diverse §§ im GewStG | Das JStG 2019 enthält auch Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer, dies sind:
|
Tag nach Verkündung des Gesetzes bzw. ab VZ 2020. | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) vom 12.12.2019 | Referentenentwurf des BMF v. 8.5.2019. Regierungsentwurf v. 31.7.2019. Beschluss im Bundestag am 7.11.2019. Zustimmung im Bundesrat am 29.11.2019. Verkündet am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2451. |
|
§ 3 GewStG | Das JStG 2020 brachte eine Änderung im Bereich der Gewerbesteuer: Die vorübergehende Unterbringung von Wohnungslosen in Wohnungen von steuerbefreiten Genossenschaften und Vereinen wird ab VZ 2020 steuerfrei gestellt. Bisher galt dies billigkeitshalber nur für Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (§ 3 Nr. 15 GewStG). | Tag nach Verkündung des Gesetzes, ab 1.1.2021, 2022 oder 2023. | Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 | Verkündet am 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3096. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen