Das Europäische Solidaritätskorps umfasst auch den bisherigen Europäischen Freiwilligendienst.

Die Europäische Freiwilligentätigkeit wird auf der Grundlage eines privatrechtlichen Fördervertrags abgeleistet, der zwischen der projektleitenden Organisation (= Aufnahmeorganisation oder die unterstützende Organisation) und der die Förderung bewilligenden Stelle geschlossen werden.[2]

Der Nachweis der Teilnahme am Freiwilligendienst ist durch eine Bescheinigung, die die deutsche Nationalagentur oder die unterstützende Organisation ausstellt, zu führen.[3]

Ab 1.1.2014 wurde der Berücksichtigungstatbestand Freiwilligendienst nach dem EU-Programm "Jugend in Aktion" durch den Freiwilligendienst "Erasmus+", dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ersetzt. Der Europäische Freiwilligendienst war bis 4.10.2018 Teil des EU-Programms "Erasmus+". Zum 5.10.2018 trat wiederum das Europäische Solidaritätskorps in Kraft. Der Freiwilligendienst wird nun als Freiwilligenaktivität bezeichnet. Die Antragsmodalitäten und die Antragsvoraussetzungen haben sich dadurch nicht geändert.[4]

[1] DA A 18.4 DA-KG 2023.
[2] DA A 18.4 Abs. 2 DA-KG 2023.
[3] DA A 18.4 Abs. 3 DA-KG 2023.
[4] Art. 9 Nr. 4 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019, BStBl 2019 I S. 814.

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