Das Europäische Solidaritätskorps umfasst auch den bisherigen Europäischen Freiwilligendienst.
Die Europäische Freiwilligentätigkeit wird auf der Grundlage eines privatrechtlichen Fördervertrags abgeleistet, der zwischen der projektleitenden Organisation (= Aufnahmeorganisation oder die unterstützende Organisation) und der die Förderung bewilligenden Stelle geschlossen werden.[2]
Der Nachweis der Teilnahme am Freiwilligendienst ist durch eine Bescheinigung, die die deutsche Nationalagentur oder die unterstützende Organisation ausstellt, zu führen.[3]
Ab 1.1.2014 wurde der Berücksichtigungstatbestand Freiwilligendienst nach dem EU-Programm "Jugend in Aktion" durch den Freiwilligendienst "Erasmus+", dem EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ersetzt. Der Europäische Freiwilligendienst war bis 4.10.2018 Teil des EU-Programms "Erasmus+". Zum 5.10.2018 trat wiederum das Europäische Solidaritätskorps in Kraft. Der Freiwilligendienst wird nun als Freiwilligenaktivität bezeichnet. Die Antragsmodalitäten und die Antragsvoraussetzungen haben sich dadurch nicht geändert.[4]
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