Begriff

Im internationalen Gebrauch wird unter "Kick-Back" eine Schmiergeld-, Rückvergütungs- oder Bestechungsgeldzahlung verstanden. Bei Beschaffungen wird durch Kick-Back-Zahlungen der Wettbewerb manipuliert. Der Lieferant erhält Aufträge, ohne dass ein objektives Lieferantenauswahlverfahren bzw. eine Lieferantenbewertung stattgefunden hat.

"Finanziert" werden Kick-Back-Zahlungen durch zu hohe Rechnungen. Sie fließen dann über Umwege an den Auftraggeber (den Einkäufer) oder durch ihn begünstigte Außenstehende zurück. Kick-Back-Zahlungen ergeben sich durch zu hohe Rechnungen sowie verdeckte bzw. unrechte Provisionsvereinbarungen.

Der Unterschied zwischen Kick-Back-Zahlungen zum herkömmlichen Vermögensmissbrauch liegt in der illegalen Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus dem einkaufenden Unternehmen und dem Lieferanten. Der Grundgedanke von Kick-Backs/Bonuszahlungen besteht darin, korrupte Einkäufer in überteuerte Lieferungen (von Waren und Dienstleistungen) einzubeziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge