Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals).

Berechnung

Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahresüberschuss nach dem Abzug der Fremdkapitalzinsen (FKZ) berechnet wird, müssen diese Fremdkapitalzinsen wieder hinzugefügt werden. Da die Fremdkapitalzinsen einen steuermindernden Aufwand darstellen, reduziert sich der Jahresüberschuss aber nicht um die gesamten Fremdkapitalzinsen. Wir müssen also die um den Steuervorteil reduzierten Zinsen addieren. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Fremdkapitalzinsen mit dem Term "(1 – Steuersatz)". Beträgt der Steuersatz beispielsweise 25 %, so rechnet man 75 % der Zinsen zum Jahresüberschuss hinzu.

Im Nenner steht das durchschnittliche Gesamtkapital, meist als arithmetisches Mittel aus dem Gesamtkapital aus 2 aufeinander folgenden Bilanzen errechnet.

 
GKR = Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen × (1 – Steuersatz) [%]
Durchschnittliches Gesamtkapital

GKR interessiert die Fremdkaptalgeber

Die Gesamtkapitalrentabilität ist von besonderem Interesse für die Fremdkapitalgeber. Sie haben Anspruch darauf, dass Zinsen und vereinbarte Tilgung zunächst aus den betrieblichen Erträgen zu bedienen sind, bevor die Eigenkapitalgeber über den Rest des Gewinns verfügen dürfen. Somit haben die Kreditgeber ein Interesse, dass das Unternehmen rentabel genug ist, um die Fremdkapitalzinsen zu bedienen. Das heißt, die Gesamtkapitalrentabilität soll höher sein als der Fremdkapitalzinssatz.

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