Begriff

Wiederkehrende Zahlungen in Form von Kaufpreisraten oder Renten werden häufig im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, aber auch von einzelnen betrieblichen oder privaten Wirtschaftsgütern, z.  B. privatem Grundbesitz, vereinbart. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen betrieblichen und privaten Veräußerungsleibrenten, betrieblichen Versorgungsrenten, Veräußerungszeitrenten und Kaufpreisraten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Frage, inwieweit Kaufpreisraten/-renten den Anschaffungskosten/Veräußerungserlösen bzw. Betriebsausgaben/Werbungskosten zuzuordnen sind, gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 6, 9, 12, 21, 22, 23 EStG. Erläuterungen finden sich u.  a. in R 6.2, R 16 Abs. 11 und R 22.1 Abs. 1 EStR 2012 sowie H 16 Abs. 11 EStH 2018.

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