BFH-Urteile v. 7.2.2007[1]

Diese beiden Entscheidungen des BFH beziehen sich ebenfalls auf die grundsätzliche Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln. Im Urteilsfall geht die Klägerin davon aus, dass sich aus der Betriebsprüfungskartei keine Aufbewahrungspflicht der Schichtzettel ergibt. Der Senat war der Auffassung, dass sich aus dieser Kartei zum Bereich Personenkraftwagenverkehr keine bindende Aussage ableiten lässt, die eine Vernichtung der Schichtzettel bejaht.

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