Rz. 30

Die Kapitalflussrechnung spielt in der externen Rechnungslegung insbesondere bei Konzernen eine wichtige Rolle. Sie erfüllt hier die gleichen Funktionen wie im Einzelabschluss. So dient sie sowohl als retrospektives Kontroll- oder Dokumentationsinstrument als auch als entscheidungsorientiertes Steuerungsinstrument zur Finanzmittelverwendung.[1] Allerdings weist der Konzern als Rechnungslegungsobjekt von Einzelgesellschaften abweichende Eigenschaften auf. Einerseits gibt es i. d. R. keine Konzernbuchhaltung, andererseits steht im Konzernfall neben den Einzelabschlüssen auch der Konzernabschluss zur derivativen Ableitung zur Verfügung. Daher kann die derivative Ableitung noch weiter unterteilt werden. So ist eine derivative Erstellung durch Konsolidierung der Kapitalflussrechnungen der Einzelgesellschaften (Bottom-up-Konzept) zunächst ebenso denkbar wie die derivative Erstellung aus den Daten des Konzernabschlusses (Top-down-Konzept).

[1] Vgl. Küting/Weber, Der Konzernabschluss, 14. Aufl. 2018, S. 734.

1.4.1 Originäre Ableitung

 

Rz. 31

Die originäre Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung wird insofern als ideale Lösung erachtet, als sie nicht auf aggregierten Zahlen, sondern auf unveränderten Buchungssätzen der Unternehmen beruht.[1] Dadurch wird der Einfluss von Konsolidierungsmaßnahmen, die sich durch die Existenz von erfolgswirksamen, aber zahlungsunwirksamen Positionen ergeben, auf die Konzernkapitalflussrechnung verhindert. Bei einer derivativen Erstellung hingegen sind diese Einflüsse nicht eliminierbar. Allerdings wäre zur originären Erstellung einer Konzernkapitalflussrechnung eine gesonderte Konzernbuchführung erforderlich, die nur Geschäftsvorfälle mit externen Dritten erfasst. Weiterhin muss in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorfälle unterschieden werden. Das erfordert bereits auf der Ebene der Einzelgesellschaften eine parallele Buchführung neben der eigentlichen Geschäftsbuchführung, was mit einem sehr hohen Organisationsaufwand verbunden ist. Von daher scheidet die Konzernbuchhaltung als Datengrundlage in der Rechnungslegungspraxis i. d. R. aus.

[1] Vgl. Schrader, Die Kapitalflussrechnung als Abbildung der Finanzlage, 1999, S. 97.

1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

 

Rz. 32

Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchungen mehr berücksichtigt werden müssen, steht nachteilig jedoch stets die deutlich höhere Fehlerwahrscheinlichkeit gegenüber, da die Ermittlung auf der sehr aggregierten Ebene des Konzernabschlusses erfolgt. In der Praxis zeigt sich, dass bei einem derartigen Vorgehen kaum der geforderte Abgleich zwischen Änderung der liquiden Mittel laut Bilanz und der über die Kapitalflussrechnung ermittelten Liquiditätswirkung der Periode differenzfrei erfolgt. Ein weiterer großer Nachteil ergibt sich aus der Forderung nach DRS 21.43 bzw. IAS 7.39, die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises der Investitionstätigkeit getrennt nach Zu- und Abgängen jeweils als ein Betrag zuzuordnen. Deshalb ist stets eine Nebenrechnung erforderlich, um die übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie den gezahlten Kaufpreis zu ermitteln und gesondert darstellen zu können.

 

Rz. 33

Somit müssen Einflüsse aus der Währungsumrechnung, der Änderung des Konsolidierungskreises und nicht zahlungsbegleiteten Konsolidierungsbuchungen über eine Korrektur (etwa über einen iterativen Prozess) so lange herausgefiltert werden, bis eine ggf. auftretende Differenz zwischen der bilanziellen Änderung der liquiden Mittel und dem Ausweis laut Kapitalflussrechnung begründet abgebaut ist. Diese Korrekturen können nur unternehmensintern durchgeführt werden, was den Gesetzgeber auch veranlasste, die Konzernkapitalflussrechnung als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses zu fordern. Die Vorgehensweise kann wie folgt schematisch dargestellt werden:

 
  Konzern-KFR (unkorrigiert) Korrektur-posten Konzern-KFR (korrigiert)
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit      
Cashflow aus der Investitionstätigkeit      
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit      
Veränderung des Fonds      
Anfangsbestand des Fonds      
Endbestand des Fonds      

Tab. 1: Schematische Darstellung der derivativen Ableitung der Kapitalflussrechnung im Konzern nach dem Top-down-Konzept

 

Rz. 34

Problematisch stellt sich der Korrekturposten insbesondere bei multinationalen Konzernen dar, da die Zahlungsströme der einbezogenen ausländischen Unternehmen in die Konzernwährung umgerechnet wurden und somit hinter den Änderungen der Bewegungsbilanz nicht zwangsläufig Zahlungen stehen. Somit müssen bei der Ableitung diese nicht offensichtlichen Differenzen mit der im Konzerneigenkapital ausgewiesenen Währungsumrechnungsdifferenz verrechnet werden. Es m...

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