Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile, so bleibt dies ohne Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Beteiligungen der bisherigen Anteilseigner. Diese erzielen durch die Veräußerung eigener Anteile auch keine steuerpflichtigen Einnahmen. Der Erwerber hat in Höhe des Kaufpreises Anschaffungskosten für seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft. Für die Berechnung der prozentualen Beteiligungsverhältnisse sind die eigenen Anteile der Kapitalgesellschaft nicht zu berücksichtigen. Durch die Veräußerung der eigenen Anteile ändern sich daher die Beteiligungsverhältnisse der bisherigen Gesellschafter.

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