Deshalb wird bei der Ermittlung im Allgemeinen die indirekte Methode bevorzugt, wonach der Jahresüberschuss um bestimmte in ihm enthaltene einnahme- bzw. ausgabeunwirksame Erfolgskomponenten bereinigt wird (s. Tab. 2).

 
Jahresüberschuss
+ ausgabeunwirksame Aufwendungen
– einnahmeunwirksame Erträge
= Cashflow

Tab. 2: Indirekte Ermittlung des Cashflows (1)

Die Umsetzung der indirekten Cashflow-Ermittlung hängt von dem Ausmaß ab, in dem einnahme- und ausgabeunwirksame Erfolgskomponenten vorhanden sind. In der einfachsten Grundform ergibt sich der Cashflow als:

 
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf Anlagevermögen
+ Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
= Cashflow

Tab. 3: Indirekte Ermittlung des Cashflows (2)

Im Rahmen der Bestimmung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens muss der Cashflow um diejenigen Komponenten korrigiert werden, die im Kapitaldienst selbst enthalten sind. Zum einen ist deshalb der Cashflow aus Tab. 3 um die geleisteten Zins- und Tilgungsaufwendungen zu erhöhen, da diese ihrerseits selbst Bestandteil des Kapitaldienstes sind.

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