Handlungskosten entstehen in Form von Verwaltungskosten bei der Lagerung und beim Verkauf von Waren. Dazu gehören u. a. folgende Positionen:

  • Personalkosten
  • Raumkosten
  • Steuern und Abgaben
  • Gebühren
  • Werbe- und Reisekosten
  • Transport- und Verpackungskosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Abschreibungen

Bei den einzelnen Positionen handelt es sich um Gemeinkosten. Sie entstehen für die Gesamtheit der bezogenen Waren und können in der Regel nicht direkt auf einzelne Waren verrechnet werden.

Der Handlungskostenzuschlag, kurz HKZ, wird wie folgt berechnet:

Handlungskostenzuschlag = Handlungskosten × 100 / Einstandspreis der verkauften Waren

Das Zahlenmaterial ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es empfiehlt sich, den HKZ regelmäßig entsprechend der Kostenentwicklung zu überprüfen.

In Excel haben wir die Ermittlung des HKZ in der Tabelle Handlungskostenzuschlag umgesetzt (s. Abb. 5).

Abb. 5: Beispielrechnung zur Ermittlung des HKZ

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