Auch eine Spediteurbescheinigung erfüllt die Voraussetzungen des Nachweises über die innergemeinschaftliche Lieferung. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie das Ausstellungsdatum,
- Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung,
- Empfänger und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
- Monat der Beendigung der Beförderung im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
- Versicherung des beauftragten Unternehmers, dass die betreffenden Angaben aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, sowie
- Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.
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