Auch eine Spediteurbescheinigung erfüllt die Voraussetzungen des Nachweises über die innergemeinschaftliche Lieferung. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. Name und Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie das Ausstellungsdatum,
  2. Name und Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers,
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung,
  4. Empfänger und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  5. Monat der Beendigung der Beförderung im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  6. Versicherung des beauftragten Unternehmers, dass die betreffenden Angaben aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, sowie
  7. Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers.

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