• IAS 34 Zwischenberichterstattung
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
  • [Anzuwenden ab 1.1.2018:][1]IFRS 9 Finanzinstrumente

    [Anzuwenden bis 30.12.2018:]IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2016/2067, anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres. .

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