Die folgenden als Beispiel angeführten Ereignisse können unter die Definition einer Restrukturierungsmaßnahme fallen:

 

a)

Verkauf oder Beendigung eines Geschäftszweigs,

 

b)

die Stilllegung von Standorten in einem Land oder einer Region oder die Verlegung von Geschäftstätigkeiten von einem Land oder einer Region in ein anderes bzw. eine andere,

 

c)

Änderungen in der Struktur des Managements, z. B. Auflösung einer Managementebene, und

 

d)

grundsätzliche Reorganisation mit wesentlichen Auswirkungen auf Art und Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

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