Die folgenden als Beispiel angeführten Ereignisse können unter die Definition einer Restrukturierungsmaßnahme fallen:
a) |
Verkauf oder Beendigung eines Geschäftszweigs, |
b) |
die Stilllegung von Standorten in einem Land oder einer Region oder die Verlegung von Geschäftstätigkeiten von einem Land oder einer Region in ein anderes bzw. eine andere, |
c) |
Änderungen in der Struktur des Managements, z. B. Auflösung einer Managementebene, und |
d) |
grundsätzliche Reorganisation mit wesentlichen Auswirkungen auf Art und Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. |
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