Wenn ein anderer Standard eine bestimmte Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit oder Eventualforderung behandelt, hat ein Unternehmen den betreffenden Standard anstelle dieses Standards anzuwenden. So werden zum Beispiel bestimmte Rückstellungsarten in Standards zu folgenden Themen behandelt:
a) |
[gestrichen] |
b) |
Ertragsteuern (siehe IAS 12 Ertragsteuern); |
d) |
Leistungen an Arbeitnehmer (siehe IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer); |
e) |
Versicherungsverträge und andere Verträge im Anwendungsbereich von IFRS 17 Versicherungsverträge; |
f) |
bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss (siehe IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse) und |
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