Der Betrag der gehaltenen eigenen Anteile ist gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen. Beim Rückerwerb eigener Eigenkapitalinstrumente von nahestehende Unternehmen und Personen sind die Angabepflichten gemäß IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen zu beachten.

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