[Absatz anzuwenden ab 1.1.2014:][1] Die folgenden Begriffe werden in Anhang A von IFRS 10 Konzernabschlüsse, Anhang A von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, und Paragraph 3 von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, definiert:

[Absatz anzuwenden bis 30.12.2014:] Die folgenden Begriffe werden in IFRS 10 Anhang A Konzernabschluss, IFRS 11 Anhang A Gemeinsame Vereinbarungen und IAS 28 Paragraph 3 Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen definiert:

  • assoziiertes Unternehmen
  • [Hinzugefügt ab 1.1.2016:][2] Equity-Methode
  • Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
  • Unternehmensgruppe
  • Investmentgesellschaft[3]
  • Gemeinschaftliche Führung
  • Gemeinschaftsunternehmen
  • Partnerunternehmen an einem Gemeinschaftsunternehmen
  • Mutterunternehmen
  • maßgeblicher Einfluss
  • Tochterunternehmen.
[1] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1174/2013. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres.
[2] Hinzugefügt durch Verordnung (EU) 2015/2441. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres.
[3] Begriff hinzugefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1174/2013 vom 20.11.2013. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres.

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