1 Allgemein

 

Rz. 12

 
Wichtig

Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden

Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7).

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1 Angaben zur Person (Zeilen 8–17), zum Familienstand (Zeile 18), zur Ehegattenveranlagung (Zeile 19) und zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 20–29)
Seite 2 Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 30–33)
 

Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 34–37)

Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht.

Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" gemacht werden (Zeile 37).
 

2 Grundangaben (Seite 1)

 

Rz. 13

[Art der Erklärung → Zeilen 1–2]

Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts).

 

Rz. 14

[Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3]

Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. bis 10.908 EUR, bei Zusammenveranlagung verdoppelt), haben die Möglichkeit, statt der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- oder Betriebsstätte eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschalen zu wählen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte die "Anlage Mobilitätsprämie" bei (→ Tz 681). Der Antrag auf Mobilitätsprämie gilt gleichzeitig als Antrag auf Einkommensteuerveranlagung.

 

Rz. 15

[Steuernummer, Identifikationsnummer → Zeilen 4, 8, 20]

Tragen Sie in Zeile 4 Ihre Steuernummer sowie in den Zeilen 8 und 20 Ihre steuerliche Identifikationsnummer ein. Die Steuernummer und Ihren Namen sollten Sie zur Sicherheit außerdem in der auf jeder Anlage vorhandenen Kopfzeile vermerken.

3 Persönliche Angaben

 

Rz. 16

[Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 16 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Das Geburtsdatum hat u. a. Bedeutung für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG. Dieser ist ein Freibetrag und kann berücksichtigt werden, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Vz. vollendet wurde. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Kalenderjahr, das dem Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt, und von der Höhe der Einkünfte und wird vom Amts wegen berücksichtigt. Der Abzugsbetrag ergibt sich aus dem Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis und aus der positiven Summe anderer Einkünfte (z. B. Einkünfte aus V+V oder freiberuflicher Tätigkeit etc.). Versorgungsbezüge und Renten i. S. d. § 22 EStG, die nur teilweise besteuert werden, sind nicht zu berücksichtigen.

 

Rz. 17

[Familienstand → Zeile 18]

Ihre Angaben zum Familienstand bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird und haben damit Bedeutung für den anzuwendenden Steuertarif. Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr (2022) verstorben ist, führt das Finanzamt für 2023 zwar eine Einzelveranlagung durch, berechnet aber die Steuer (letztmals) nach dem für Sie günstigeren Splittingtarif (→ Tz 388).

 

Rz. 18

[Veranlagungsarten → Zeile 19]

Ehegatten, die beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben, können zwischen den genannten Ehegattenveranlagungsarten durch Ankreuzen wählen (→ Tz 380).

4 Bankverbindung (Seite 2)

 

Rz. 19

[Bankverbindung → Zeilen 30–33]

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind.

 
Wichtig

Kontoänderung mitteilen

Teilen Sie dem Finanzamt unverzüglich, auch zwischen den Steuererklärungen, schriftlich mit, wenn sich die von Ihnen angegebene Bankverbindung geändert hat, damit eine Erstattung schnell durchgeführt werden kann.

5 Vollmacht

 

Rz. 20

Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugesandt werden, sollte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a AO) über www.elster.de oder andere Softwareanbieter genutzt werden. Eine gesonderte Empfangsvollmacht kann aber auch formlos in Papi...

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