Mangelt es an den geforderten Eigenschaften, ist die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß und kann im Falle einer Prüfung verworfen werden. Wird die Buchhaltung beispielsweise anlässlich einer Betriebsprüfung als nicht ordnungsgemäß verworfen, kann diese Feststellung den Prüfer zu einer Schätzung berechtigen. Die Schätzung orientiert sich dabei jedoch auch am Umfang der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, sodass auch hier u. U. Bezug auf die vorhandenen Daten genommen wird.

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