Aus dem Gesetz ergibt sich (§§ 125 a, 177 a HGB und 35 a GmbHG), dass auf allen Geschäftsbriefen der GmbH & Co. KG die folgenden Angaben enthalten sein müssen:

  • der vollständige Firmenname, so wie er im Handelsregister angegeben wurde,
  • die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • der Sitz der Gesellschaft
  • das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer

Zusätzlich müssen folgende Angaben zur Komplementär-GmbH enthalten sein:

  • Firma mit Rechtsformzusatz
  • Sitz
  • zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer
  • alle Geschäftsführer und
  • sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit seinem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
 
Achtung

Sanktionen

Fehlen diese Pflichtangaben, drohen Ordnungsstrafen. Das vom Registergericht festgesetzte Zwangsgeld kann dabei bis zu 5.000 EUR betragen.

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