Kommentar

Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind bewertungs-rechtlich und investitionszulagenrechtlich Gebäude.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 25.04.1996, III R 47/93

Anmerkung:

Im Streitfall ging es um Gewerbecontainer , die im zweiten Halbjahr 1990 gekauft, auf gemietetem Straßengelände in einer ostdeutschen Stadt aufgestellt und an Banken, Versicherungen und einen Einkaufsmarkt vermietet wurden. Die Container ruhten auf Streifenfundamenten . Die baurechtliche Genehmigung war nur befristet erteilt worden.

Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage, ob für die Anschaffung der Container nach der InvZulVO vom 4. 7. 1990 (GBI DDR I 1990, 621) eine Investitionszulage beansprucht werden konnte.

Nach § 2 Satz 1 InvZulVO sind Zulagen zu gewähren für die Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter. Nicht begünstigt ist dagegen die Anschaffung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern , insbesondere von Gebäuden. Ein Gebäude ist nach der Rechtsprechung des BFH ein Bauwerk, das „Menschen, Tieren oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.”

Als Gebäude sind hiernach auch Bürocontainer anzusehen, wenn sie auf „festen” Fundamenten ruhen. Container, die nicht auf Fundamenten, sondern nur auf lose verlegten Kanthölzern ruhen, können dagegen nur dann als Gebäude beurteilt werden, wenn sie ihrer individuellen Zweckbestimmung nach für eine dauernde Nutzung aufgestellt sind und sich die ihnen zugedachte Ortsfestigkeit im äußeren Erscheinungsbild manifestiert. Im Streitfall hatten die Container feste Fundamente; sie konnten schon aus diesem Grunde nicht als zulagefähige bewegliche Wirtschaftsgüter beurteilt werden.

Die in der Entscheidung vorgenommene Abgrenzung von beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden spielt auch bei der Anwendung der neueren Investitionszulagevorschriften ( § 2 Abs. 1 InvZulG 1996) sowie im Einkommensteuer- und Bewertungsrecht eine Rolle.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge