In der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten auf die verursachenden Kostenstellen verteilt. Diese erbringen innerbetriebliche Leistungen und verbrauchen dabei Güter und Leistungen anderer interner oder externer Stellen. Bewertet mit den Preisen sind das die Gemeinkosten. Diese Kosten werden auf den einzelnen Stellen gesammelt und von den internen Dienstleistungsabteilungen (EDV, Personalverwaltung, Hilfskostenstellen) auf die Hauptkostenstellen verteilt. Das Ergebnis ist die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger über Zuschlagssätze, die aus dem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt werden.

Die Kostenstellenrechnung verteilt den Gemeinkostenblock auf verschiedene Bereiche und macht ihn dadurch kleiner. Damit und durch die Schaffung von Verantwortung, die von den Kostenstellenleitern übernommen wird, wird die Beeinflussung der Gemeinkosten möglich. Außerdem ist die Kostenstellenrechnung die Voraussetzung für die folgenden Methoden der Gemeinkostenüberwachung und für die Budgetierung.

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