Rz. 408

Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht.

 

Rz. 409

Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestellt werden (16.24):

  • Ausweis als passiver Rechnungsabgrenzungsposten mit abschreibungs-proportionaler Auflösung (Bruttomethode);
  • Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungsverrechnung.

IAS 20.24 ff. verpflichtet zur zeitlichen Verteilung des Zuschusses. Die Verteilung ist zwingend.[1]

[1] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 20. Aufl. 2022, § 12 Rz. 31 ff.

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