Rz. 408
Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht.
Rz. 409
Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestellt werden (16.24):
- Ausweis als passiver Rechnungsabgrenzungsposten mit abschreibungs-proportionaler Auflösung (Bruttomethode);
- Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungsverrechnung.
IAS 20.24 ff. verpflichtet zur zeitlichen Verteilung des Zuschusses. Die Verteilung ist zwingend.[1]
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