Die einzelnen Werte der Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) werden in die Anlage EÜR eingetragen. Das Ergebnis aus dieser Gewinnermittlung – ein Gewinn oder Verlust – stellt die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb Photovoltaikanlage dar und wird sodann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G eingetragen.

 
Achtung

Verlustverrechnung

Insbesondere in den ersten Jahren werden ggf. noch Verluste anfallen. Diese können mit anderen positiven Einkünften, z. B. dem Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit, verrechnet werden und mindern so die Steuerlast. Die sich nach den persönlichen Verhältnissen des Betreibers ergebende höhere Steuererstattung kann zur schnelleren Tilgung der Finanzierungsdarlehen verwendet oder als Rücklage für evtl. Reparaturen der Anlage angespart werden.

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