Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1992

 

Tenor

I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 08. Februar 1994 wird der Einkommensteuerbescheid für 1992 vom 18. Mai 1993 dahin geändert, daß die Einkommensteuer auf 3.090,00 DM festgesetzt wird.

II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen als Fortbildungskosten abziehbar sind oder dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

Der Kläger ist Diplom-Pädagoge. Nach Abschluß des Hochschulstudiums im Jahre 1984 war er vier Jahre als Bildungsreferent bei einem Verband beschäftigt. Anschließend wurde er wissenschaftlicher Assistent an den Universität Trier. In seiner Einkommensteuererklärung hat er u.a. die streitbefangenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Kursen bei „Workshop Institute for Living Learning” (WILL) in Höhe von 6.409,00 DM als Fortbildungskosten geltend gemacht. Bei WILL International in CH 4144 Arlesheim handelt es sich um in verschiedenen Ländern bestehende Ausbildungsinstitute für Menschen, die Arbeiten in Gruppen und besonders Gruppenleiten lernen und erforschen wollen, WILL-Kurse fördern die Bildung von Gruppen entsprechend der Eigenart der Einzelnen, ihrer Kreativität und Kooperationsmöglichkeiten durch Methoden des lebendigen Lernens. Themenzentrierte Interaktion (TZI) ist die Grundlage der Ausbildung, WILL wurde 1966 von Ruth C. Cohn und anderen erfahrenen Psychotherapeuten und -analytikern mit zusätzlichem Training in Gruppentherapie und TZI in New York gegründet. In der Einzel- und Gruppentherapie gewonnene Einsichten wurden für eine Gruppenpädagogik fruchtbar gemacht, die in Leitung und Durchführung von Gruppen aller Art Bedeutung gefunden hat. Die Persönlichkeits- und Methoden-Basiskurse von WILL wenden sich an Professionelle und Laien (vgl. Bl. 29/1992 Einkommensteuerakten). Die TZI ist aus den Erfahrungen und Erkenntnissen der Psychoanalyse und Einflüssen der Gruppentherapie und des Experientialismus in den fünfziger und sechziger Jahren in den USA entstanden, TZI ermöglicht u.a., sich und andere so zu leiten, daß wachstumsfreundliche und heilende statt gefährdende Tendenzen im Menschen angeregt werden, das Lehren von Sachunterricht mit der Förderung von Persönlichkeiten von Kindern und Studenten erzieherisch zu verbinden, in sozialen und kommerziellen Instituten und Betrieben Arbeitsnotwendigkeiten mit Achtung vor der Person und zwischenmenschlichen Beziehungen zu verbinden und Kommissionen von Organisationen, Kongressen, Sozialaktionen usw. Im Sinn lebendiger Kommunikation zu führen und Rivalitäten zugunsten von Kooperationen zu vermindern, TZI ist ein Interaktions-Modell, das die Person (Ich), die Gruppe (Wir) und die Aufgabe, das Thema (ES) als gleichwertig behandelt und das Umfeld – im engsten und weitesten Sinn – stets mitberücksichtigt (Auszug aus TZI-Seminarprogramm Bl. 28/1992 Einkommensteuerakten).

Ab 1992 hat der Kläger die „Schritte zum Diplom in TZI” in Form von Teilnahme an den verschiedenen notwendigen TZI-Seminaren durchlaufen (WILL-Ausbildungs- und Fortbildungsstruktur – Bl. 30/1992 – und Studienbuch – Bl. 44/1992 Einkommensteuerakten). Im Streitjahr machte der Kläger folgende Kosten im Zusammenhang mit Veranstaltungen von WILL geltend:

13 Fahrten nach … (Bl. 2/1992 Einkommensteuerakten)

744,00 DM

Mitgliedsbeitrag (Bl. 2/1992 Einkommensteuerakten)

110,00 DM

Basiskurs TZI: „Grenzen und Brücken” vom 04. bis 08. März 1992 in … (Bl. 5, 6, 45/1992 Einkommensteuerakten)

598,00 DM

Internationales Austauschtreffen 1992 – Die WELT – ein Zirkus vom 22. bis 25. April in … (Bl. 7, 8, 48/1992 Einkommensteuerakten)

1.136,00 DM

Aufbaukurs KG – „Krisen in Gruppen” vom 25. bis 29. Mai 1992 in … (Bl. 9, 10, 46/1992 Einkommensteuerakten)

1.205,00 DM

WILL-Mitgliederversammlung (lt. Bl. 11 und 12/1992 Einkommensteuerakten) Freitag bis Sonntag Ende Mai

609,00 DM

Aufbaukurs TZI-Supervision vom 11. bis 13. September 1992 in (… Bl. 11 bis 13/1992 Einkommensteuerakten)

876,00 DM

Aufbaukurs „Praxis und Theorie einer TZI-Supervision” vom 29. Oktober bis 02. November 1992 in … (Bl. 18, 19, 47/1992 Einkommensteuerakten)

1.131,00 DM

insgesamt

6.409,00 DM

Die Aufwendungen für den Kurs vom 11. bis 13. September 1992 in Höhe von 876,00 DM hatte der Beklagte zunächst in dem Einkommensteuerbescheid vom 18. Mai 1993 als Werbungskosten anerkannt; in der Einspruchsentscheidung vom 08. Februar 1994 wurden diese Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten anerkannt und dementsprechend der Einkommensteuerbescheid geändert.

Mit der Klage trägt der Kläger vor, daß er zwischenzeitlich Lehrbeauftragter der Universität … sei. Er habe Lehraufträge für Lehrveranstaltungen zum Themenbereich Supervision erhalten. Für das Wintersemester 1994/1995 habe er außerdem einen Lehrauftrag zu einer Veranstaltung „Einführung in die Themenzentrierte Interaktion für lehrende und helfende B...

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