Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelte es sich um Vorratsvermögen, das keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt. Bei der erstmaligen Bildung eines Festwerts, z. B. für Schrauben und Ersatzteile, muss eine körperliche Bestandsaufnahme (= Inventur) durchgeführt werden. Nach der mengenmäßigen Erfassung muss der Wert bestimmt werden, der sich in der Regel nach den Anschaffungskosten richtet. Die Bewertung kann auch mit dem Teilwert oder nach dem Lifo-Verfahren erfolgen (Lifo = last in, first out). Beim Lifo-Verfahren wird unterstellt, dass das zuletzt angeschaffte Vorratsvermögen zuerst verbraucht wird.

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