3.4.1 Bedeutung

Wie sich aus der Tabelle ergibt, sind für die einzelnen Posten verschiedene Felder vorgesehen. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Werte für den einzelnen Posten auszufüllen und zu übermitteln sind.

3.4.2 Mussfelder

Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk zu setzen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Andernfalls ist die Übermittlung des Datensatzes nicht erfolgreich.[1] Technisch spricht man von einem NIL-Wert (NIL = not in list).

3.4.3 Summenmussfelder

Summenmussfelder sind Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Werden rechnerisch mit einer Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.[1] Im Übrigen sind die für Mussfelder geltenden Anforderungen für Summenmussfelder zu befolgen.

3.4.4 Rechnerisch notwendige Positionen

Die Summe der Werte der Positionen, die sich auf gleicher Ebene befinden, muss den Wert der gemeinsamen Oberposition ergeben. Positionen, die auf gleicher Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, werden als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" bezeichnet. Diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht.[1] Nur wenn sich für diese Position ein Wert ergibt, ist mit diesem Wert die Position zu übermitteln. Ergibt sich ein Wert nicht, wird also, anders als bei den Mussfeldern, nicht "NIL" vermerkt.

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