+ Privatentnahmen laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 11) 40.000 EUR
Privateinlagen laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 13) 20.000 EUR
= Private Unterentnahme (Zeilen 14) + 20.000 EUR
+ Private Überentnahme Vorjahr (Anlage SZ – Zeile 15) 1.000 EUR
+ Verlust laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 10) 10.000 EUR

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt und das Ergebnis in die Zeile 10 eingetragen. Der negative Betrag aus Zeile 10 muss in die Zeile 12 übernommen werden.

Die Überentnahme des laufenden Jahrs (Zeile 14) und die des Vorjahrs (Zeile 15) ergeben zusammen eine Überentnahme von 31.000 EUR. Dieses Ergebnis ist in der Zeile 16 zu erfassen.

Für die Zeile 24 wird nun folgende Nebenrechnung gemacht:

 
Überentnahmen 20.000 EUR  
× 6 % (nicht abzugsfähige Zinsen) 1.200 EUR  

Die Berechnung der Überentnahmen ist ungünstiger, danach betragen die "nicht abzugsfähigen Zinsen" 1.200 EUR statt nur 950 EUR. Der niedrigere Wert aus den Zeilen 24 und 28 = 950 EUR, wird in die Zeile 29 übertragen.

In der Anlage EÜR werden diese 950 EUR in der Zeile 96 eingetragen und erhöhen den steuerlichen Gewinn.

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